Ein Bundesdeutscher in DDR-Haft Sonntagsgespräch mit Daniel Hettwich in der Gedenkstätte Ahrensbök
Es war ein schwerer Verkehrsunfall auf der Transitstrecke zwischen der damaligen DDR und der Bundesrepublik. Eine Frau kam ums Leben, zwei Personen wurden schwer verletzt. Am Steuer saß ein Bundesdeutscher, der nach dreimonatiger Untersuchungshaft gegen eine Kaution von 100.000 D-Mark, die seine Rechtschutzversicherung und er durch Eigenmittel finanzierte, freikam. Der Mann durfte zurück in seinen Wohnort in Westdeutschland fahren. Drei Monate später wurde er während eines öffentlichen Prozesses in Brandenburg zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt. Da die Strafe in der Bundesrepublik nicht vollzogen wurde, war ihm freigestellt, die Haft anzutreten.
Daniel Hettwich trat an. Von November 1987 bis Oktober 1989 saß er eine Strafe ab, die er hätte vermeiden können. Am Sonntag, den 10. Oktober 2021 wird er um 15 Uhr im Rahmen eines Sonntagsgesprächs in der Gedenkstätte Ahrensbök über die Gründe sprechen, die ihn bewogen, zwei Jahre lang mit 18 zum Teil zu lebenslänglich verurteilten Männern in einem „Verwahrraum“ der DDR-Strafvollzugsanstalt Berlin-Rummelsburg zu verbringen und sich damit Gewalt und Machtkämpfen hinter Gefängnismauern auszusetzen.
Es hatte Seltenheitswert, dass in ähnlichen Fällen ein Verurteilter nach einer Kautionszahlung eine Haftstrafe freiwillig antrat. Daniel Hettwich, Vorsitzender des Trägervereins der Gedenkstätte Ahrensbök/Gruppe 33 e. V., war - wie er im Sonntagsgespräch berichten wird - innerhalb von 15 Jahren der Erste, der Jahre im DDR-Knast der Freiheit vorzog. „Ich sah darin die einzige Möglichkeit, mit meiner Schuld fertig zu werden“, erklärt er diese Entscheidung. Im Sonntagsgespräch wird er neben seinen sehr persönlichen Erfahrungen auch über die Besonderheiten des DDR-Rechtssystems gegenüber Ausländern, was damals Bundesdeutsche waren, sprechen. Interessierte sind zu diesem Sonntagsgespräch eingeladen.
Freiwillig in DDR-Haft: Daniel Hettwich
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