Mit Orchesterbegleitung zur Hinrichtung Vortrag in der Gedenkstätte Ahrensbök: Musik in Konzentrationslagern
Musik gehörte - oft - zum Lageralltag. Wenn Arbeitskommandos morgens das Lager verließen und abends nach Arbeitseinsatz wieder ins Lager einmarschierten, ertönte Marschmusik. Musik erschallte, wenn Deportationszüge vor den Rampen anrollten. Und um die Schreie gequälter Häftlinge auszuschalten, ertönte Musik aus den Lautsprechern. Lagerorchester spielten für ranghohe Besucher auf oder wenn SS-Obere sich arbeitsfreie Sonntage verschönern ließen. Selbst Bestrafungen für Vergehen gegen die Lagerordnung wurden musikalische begleitet, auch auf dem Weg zu Hinrichtungen musste manchmal das Lagerorchester mitmarschieren.
Musik und Konzentrationslager – welch schreckliche Vorstellung! Und doch war es beispielsweise in Auschwitz alltäglich, dass das Mädchenorchester mit der Cellistin Anita Lasker-Wallfish, der Akkordeonistin Esther Bejerano oder der Violinistin und Dirigentin Alma Rose täglich am Tor aufspielte, wenn Häftlinge vorbeimarschierten. Alltag war es auch im Auschwitz-Nebenlager Fürstengrube, wo Harry Hermann Spitz „Kapellmeister“ des Lagerorchesters und Jan-Kurt Behr „der Klavierspieler“ war. Beide machten nach ihrer Befreiung Karriere - Spitz beim NDR, Behr an der Metropolitan Opera in New York. Einen Sonderfall stellte das Konzentrationslager Theresienstadt dar, das den Nazis als Vorzeige-KZ diente. Hier gab es mit den „Ghetto-Swingers“ sogar eine Jazz-Band.
„Ein eigenes Orchester gehörte zum guten Ton“, erklärt Wolf Rüdiger Ohlhoff. Am Sonntag, den 25. Oktober 2020, um 15.00 Uhr wird der Lübecker Musikwissenschaftler in seinem Vortrag „… und die Musik spielte dazu“ über die Rolle der Musik in deutschen Konzentrationslagern sprechen. In zuvor nicht gezeigten Bildern und mit Original-Musikbeispielen will er eines der dunklen Kapitel der deutschen Geschichte beleuchten.
Interessierte sind zu diesem Vortrag in die Gedenkstätte eingeladen. Besucher*innen müssen sich per Telefon oder E-Mail anmelden: 04525 – 493 060, gedenkstaetteahrensoeh@t-online.de . Mit Beginn der kühlen Jahreszeit, wenn Fenster und Türen geschlossen bleiben müssen, wird bei Veranstaltungen das Tragen von Mund- und Nasenschutz Pflicht. Es gelten die vorgeschriebenen Hygiene- und Abstandsverordnungen der am Tag des Besuchs gültigen Verordnung des Landes Schleswig-Holstein.
Auch auf dem Weg zur Hinrichtung musste manchmal das Lagerorchester mitmarschieren
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