P R E S S E 
 
Frauenwahlrecht und Schoko-Plätzchen
Vortrag - am Beispiel der Stadt Eutin - in der Gedenkstätte Ahrensbök


Es war das erste Mal und achtzig Prozent aller Frauen gingen zur Wahl. Der 12. November 1918 gilt als Geburtsstunde des Frauenwahlrechts in Deutschland, als die erste reichsweite Wahl zur Nationalversammlung unter Beteiligung von Frauen beschlossen wurde. Bei der Abstimmung wenig später am 19. Januar des folgenden Jahres, wurden 37 Frauen – knapp zehn Prozent der Abgeordneten – zu Volksvertreterinnen gewählt.

„100 Jahre Frauenwahlrecht“ heißt ein Vortrag zu dem der Trägerverein am Sonntag, den 11. August 2019 um 15.00 Uhr in die Gedenkstätte Ahrensbök einlädt. Regine Jepp vom Büro für Eutiner Stadtgeschichte wird in ihrem Referat den langen Weg schildern, den Frauen zurücklegen mussten, um ihr Wahlrecht durchzusetzen. Am Beispiel Eutins wird dargestellt, wie Akteurinnen verschiedener Flügel mit mancherlei Tricks das Verbot umgingen, das Frauen bis 1908 daran hinderte, sich politisch zu engagieren. Dabei wird die Referentin auch den Fragen nachgehen, wie sich die „Damen der besseren Gesellschaft“ im Vergleich zu Arbeiterfrauen engagierten. Und wer es schon immer wissen wollte, wird auch eine Antwort auf die Frage erhalten, was Schokoladenplätzchen mit 100 Jahren Frauenwahlrecht in Eutin zu tun haben. Interessierte sind zu dieser spannenden Zeitreise in die Gedenkstätte eingeladen.
 
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